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   BGH, 24.01.1996 - 3 StR 545/95   

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https://dejure.org/1996,4415
BGH, 24.01.1996 - 3 StR 545/95 (https://dejure.org/1996,4415)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1996 - 3 StR 545/95 (https://dejure.org/1996,4415)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1996 - 3 StR 545/95 (https://dejure.org/1996,4415)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausländische Vereinigung - Verein - Verbotene inländische Tätigkeit - Verbotene Vereinstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VereinsG § 18, § 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 218
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95

    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 545/95
    Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, daß die Frage der Strafbarkeit der Angeklagten nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Bestimmung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz (in der zur Tatzeit und damit vor Inkrafttreten der Änderung durch Artikel 14 Nr. 7 des Verbrechensbekämpfungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl I S. 3186) geltenden Fassung) und nicht nach der Strafvorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz über die verbotene Kennzeichenverwendung zu beurteilen ist (Urteil des Senats vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der gleichgelagerten Strafsache 3 StR 530/95 näher dargelegt hat, reicht im Falle nicht mitgliedschaftlich und auch sonst nicht organisatorisch eingegliederter Dritter zur Tatbestandserfüllung nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz jedes Verhalten aus, das auf die verbotene inländische Tätigkeit des betroffenen Vereins bezogen und dafür förderlich ist.

  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 605/04

    Strafrechtliche Ahndung einer "Selbstbezichtigung" von PKK-Sympathisanten als

    Auf die Feststellung eines tatsächlich eingetretenen messbaren Nutzens kommt es nicht an; es genügt, dass das Täterhandeln konkret geeignet ist, eine für die verbotene Vereinstätigkeit vorteilhafte Wirkung hervorzurufen (vgl. BGH, NJW 2003, S. 2621 , unter Verweis auf BGHSt 42, 30 ; ferner etwa: BGH, NStZ-RR 1996, S. 218 ; NStZ-RR 1996, S. 219 ).
  • BGH, 27.06.2013 - 3 StR 109/13

    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Abgrenzung zur Verwendung

    a) Das Landgericht ist bei seiner Beurteilung - ebenso wie erkennbar die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage - von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgegangen, wonach die bloße Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren Betätigungsverbot nach § 18 Satz 2 VereinsG betroffenen Vereins nicht nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG strafbar ist, sondern von § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG erfasst wird, wenn dadurch zugleich gegen das Betätigungsverbot verstoßen wird (BGH, Urteile vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95, BGHSt 42, 30, sowie 3 StR 545/95, NStZ-RR 1996, 218).
  • BGH, 24.04.1996 - 3 StR 116/96

    Voraussetzung einer Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares

    Der Angeklagte, ein in Deutschland lebender Kurde, erhielt im März 1994 gemeinsam mit zwei weiteren, gesondert verfolgten Kurden (vgl. Urteil des Senats vom 24. Januar 1996 - 3 StR 545/95) von einem "Bekannten" eine größere Anzahl von Plakaten für eine Klebeaktion aus Anlaß des damals bevorstehenden Newroz-Festes, des traditionellen Frühlingsfestes der Kurden.
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